Eine erfragte Satzanzahl wurde bisher als Richtwert behandelt und die Antwort anschließend um Einordnung und Aufzählungen erweitert. Die neue Regel stellt klar, dass "in einem Satz", "kurz" oder "nur X" Obergrenzen sind und Zusatzkontext eine ausdrückliche Nachfrage voraussetzt. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>